
Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses (§ 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen). Eine Ausnahme ergibt sich in der Krankentagegeldversicherung: Kündigt der Versicherer nach § 14 Abs. 1 der MB/KT 94, ...
Gefunden auf
https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
Keine exakte Übereinkunft gefunden.